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Änderungsbedarf bei Gruppenbesteuerung

März 30th, 2010

Durch die Gruppenbesteuerung können Konzerne Verluste im Ausland in Österreich steuerlich geltend machen. Ausländische Gewinne dagegen werden in Österreich nicht berücksichtigt. Ein steuerlicher Vorteil für die Konzerne, der den Staat Österreich in den Jahren 2006, 2007 und 2008 laut Förderbericht 2008 jeweils rund 200 Millionen Euro kostete. Im Moment kann man davon ausgehen, dass die abgeschriebenen Verluste – und damit der Steuerentfall für den Staat – noch weitaus höher sind.
Warum sollen die SteuerzahlerInnen mit ihrem Geld ausländische Konzernverluste begünstigen?

 

Ein ORF Beitrag im Hohen Haus  zum Thema kann unter folgendem Link nachgesehen werden:

http://tvthek.orf.at/programs/1264-Hohes-Haus

  Dazu kommt: Mit seinen Bestimmungen zur Gruppenbesteuerung schießt Österreich weit über den EU-Standard hinaus. Laut eine Urteils des EuGHs sollten nur endgültige Verluste steuerlich berücksichtigt werden. Die österreichische Rechtslage geht darüber hinaus – Auslandsverluste können sofort im Jahr der Entstehung in Österreich angerechnet werden. Insgesamt besteht einiges an Änderungsbedarf: Die Regelung zur Gruppenbesteuerung sollte an den EU-Standard angepasst werden. Das heißt, ausländische Verluste sollten erst die Steuerbemessungsgrundlage im Inland mindern, wenn sie endgültig sind. Verluste aus nicht EU/EWR Staaten sollten überhaupt nicht nach Österreich verrechnet werden können.

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